RS0080251 – OGH Rechtssatz
Der Eintritt der Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 12 Abs 3 VersVG setzt voraus, daß in der Ablehnungserklärung des Versicherers die mit dem Ablauf der Frist verbundene Rechtsfolge erkennbar zum Ausdruck kommt. (Mit zahlreichen Literaturangaben).