5Ob195/20t—OGH Entscheidung
16. März 2021
…und Parteien solchen Hilfstatsachen Bedeutung beizumessen ist, ist aber Sache der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen (vgl zum Indizienbeweis RS0040278 [T1], RS0112460 [T1]; zum Kontrollbeweis RS0040246 [T2], RS0043406). Der Grundsatz, dass das Berufungsverfahren an einem Mangel leidet, wenn sich das Berufungsgericht mit einer Beweisrüge überhaupt nicht befasst hat, kommt aber nur dann zum…