Ein allfälliges Verschulden der aufsichtspflichtigen Mutter eines zweieinhalbjährigen Kindes kann diesem - durch Hundebiss verletzten - Kind nicht angelastet werden, weil hiezu jede Rechtsgrundlage fehlt.
…muss sich im Fall der Verletzung eines deliktsunfähigen Minderjährigen das verletzte Kind ein allfälliges fehlerhaftes Verhalten des Aufsichtspflichtigen nicht als Mitverschulden zurechnen lassen (RIS Justiz RS0027026, zuletzt 6 Ob 317/02i mwN). 2.5. Zu erwähnen ist weiters die Rechtsprechung, wonach sich der Bauherr das Verschulden der allein in seinem Interesse beigezogenen…
…kann keine Rede sein. Die Vorinstanzen haben richtig erkannt, dass eine allfällige Sorgfaltswidrigkeit der aufsichtspflichtigen Mutter nicht dem verletzten Kind angelastet werden kann (RIS Justiz RS0027026; 1 Ob 2227/96y; zur Zurechnung von „Gehilfenverhalten“ zum Geschädigten im deliktischen Bereich zuletzt ausführlich 4 Ob 204/08s…
…Aufsichtspflicht trifft, ist hier nicht entscheidend, weil sich der deliktsunfähige Minderjährige ein allfälliges fehlerhaftes Verhalten des Aufsichtspflichtigen nicht als Mitverschulden zurechnen lassen muss (RIS-Justiz RS0027026; Reischauer in Rummel ABGB II2 § 1310 Rz 19 mwN). Die Frage, ob der Klägerin selbst ein Mitverschulden anzulasten ist, hängt von den Umständen des…
…StVO - an die aufsichtspflichtigen Personen (vgl RIS Justiz RS0027677), deren allfälliges Verschulden sich die Klägerin nicht zurechnen lassen muss (1 Ob 2227/96y; RIS Justiz RS0027026; Reischauer in Rummel , ABGB3 II/2a § 1310 Rz 19). 3.) Bei der Abwägung des beiderseitigen Fehlverhaltens erscheint im Hinblick auf das besonders leichtsinnige…
…Beklagten nichts ändern. Ein allfälliges Verschulden der aufsichtspflichtigen Mutter eines Kleinkindes kann diesem - durch Hundebiss verletzten - Kind nicht angelastet werden, weil hierzu jede Rechtsgrundlage fehlt (RS0027026; allgemein zur Haftung für Bewahrungsgehilfen bei deliktischer Schädigung vgl RS0124431). Der unberechtigten Berufung war daher ein Erfolg zu versagen. 2. Die Entscheidung über die Kosten…
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