JudikaturOGH

RS0031932 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 1954

Wenn auch die Ehe der Klägerin aus Alleinverschulden ihres Mannes geschieden wurde, so ist damit allein noch nicht dargetan, daß ihr im Zeitpunkte seines Todes ein Unterhaltsanspruch zustand. Es sind die Voraussetzungen nach § 66 Abs 1 EheG zu prüfen.

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