JudikaturOGH

RS0031543 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 1970

Die Verminderung der Möglichkeit einer anderen Eheschließung genügt für die Begründung des Schadenersatzanspruches nach § 1328 ABGB. Der Nachweis bestimmter Heiratsaussichten ist nicht erforderlich. Die Abschätzung des erlittenen Schadens kann nach der Sachlage nur nach freiem Ermessen gemäß § 273 ZPO erfolgen.

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