Die im § 396 EO festgesetzte Vollzugsfrist von einem Monat bezieht sich nur auf die Vollziehung der einstweiligen Verfügung im Sicherungsverfahren, nicht aber auf die daran anschließende Exekution.
…Erzwingung einer einstweiligen Verfügung aufgrund eines im Sicherungsverfahren geschaffenen Titels ist nicht an die Monatsfrist des § 396 EO gebunden (RIS Justiz RS0078908; RS0005850; RS0005820; E. Kodek in Angst, EO 2 ; G. Kodek in Burgstaller/Deixler Hübner , EO, je § 396 Rz 1). Der Beklagte konnte…
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