8Ob142/24a—OGH Entscheidung
25. April 2025
…Rechtsstellung des Adressaten eingreifen ( RS0006327 [T18]). Auch Beschlüsse, mit denen das Gericht die Entscheidung über gestellte Anträge bis zum Abschluss der Erhebungen vorbehält, sind unanfechtbar ( RS0006111 ; RS0006327 [T22]). [16] 4.2. Einem solchen Vorbehalt einer späteren Entscheidung ist der gegenständliche Beschluss gleichzuhalten, der lediglich ausspricht, dass die Erwachsenenschutzsache noch nicht spruchreif…