JudikaturOGH

RS0088567 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juni 1979

Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 Abs 1 und des § 12 Abs 2 JGG. Die Tilgung eines Schuldspruches nach § 13 Abs 3 JGG hat zur Voraussetzung, daß nicht bereits dem Schuldspruch ein Strafausspruch nachgefolgt ist. (Zum JGG 1949)

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