Für die Aufwertung der Forderung des beklagten Käufers auf Rückerstattung des vom Kläger seinerzeit im Empfang genommenen Kaufpreises fehlt jede gesetzliche Grundlage .
…OLG Wien und 5 R 70/22s des OLG Innsbruck, wobei der Senat zu letzterer selbst ausgesprochen hat, diese stütze sich auf den veralteten Rechtssatz RS0016332, vgl OLG Innsbruck, 5 R 27/23v) wird nicht geteilt. Die von der Beklagten zitierte Entscheidung zu 8 Ob 107/17v…
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