JudikaturOGH

RS0024556 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 2015

Ist eine jederzeit betriebsbereite Stiegenbeleuchtung durch die tatsächliche Übung zum Bestandteil des bedungenen Gebrauches der Bestandsache geworden, so stellt die Unterlassung der raschen Behebung einer Störung eine Verletzung des Bestandvertrages dar (Sturz im unbeleuchteten Stiegenhaus).

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