RS0041556 – OGH Rechtssatz
Amtswegige Berichtigung eines Urteiles, welche wohl in den Gründen - nicht aber im Spruch - einen Teil des Begehrens abweist, im Verfahren über die Berufung des Klägers, der Ergänzungsantrag versäumt hat.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden