JudikaturOGH

RS0056437 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Januar 1991

Wird nur ein Scheidungsbegehren nach § 49 EheG gestellt, nicht aber gleichzeitig, wenn auch nur hilfsweise, ein solches nach § 50 EheG und liegen lediglich die Voraussetzungen für letzteren Ehescheidungsgrund vor, so ist das Klagebegehren abzuweisen.

Rückverweise