JudikaturOGH

RS0080554 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 1953

Die Ablehnung der Zahlung für einen Versicherungsfall wegen Nichtzahlung der Prämie nach § 38 VersVG läßt das Versicherungsverhältnis und die Prämienzahlungspflicht unberührt.

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