Keine Verständigungspflicht des Erwerbers von der Nichtzahlung der Prämie, gemäß dem Grundsatz, daß dem Versicherer durch den Eintritt des Erwerbs keine neuen Pflichten erwachsen und er nach § 38 VersVG zur Einmahnung der ersten Prämie nicht verpflichtet ist, also weder gegenüber dem Veräußerer noch dem Erwerber.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden