JudikaturOGH

RS0080459 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 1960

Keine Verständigungspflicht des Erwerbers von der Nichtzahlung der Prämie, gemäß dem Grundsatz, daß dem Versicherer durch den Eintritt des Erwerbs keine neuen Pflichten erwachsen und er nach § 38 VersVG zur Einmahnung der ersten Prämie nicht verpflichtet ist, also weder gegenüber dem Veräußerer noch dem Erwerber.

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