6Ob155/20t—OGH Entscheidung
18. Februar 2021
…ist, es sei denn, es hätte nach Schluss der Verhandlung erster Instanz am 28. 8. 2019 einen – hier nicht zu beurteilenden (vgl RS0036969) – Beendigungstatbestand gegeben. [112] Dass die Geschäftsordnung von 2007 eine längstens vierjährige Amtsperiode für die Aufsichtsratsmitglieder vorsieht, ändert daran nichts, weil die Geschäftsordnung nach herrschender…