Streit um Nutzungsrechte an Autoabstellplatz AP 104 zwischen Miteigentümern und Fruchtgenussberechtigten—OGH Entscheidung
5Ob76/25z20. November 2025
…sei, übersieht sie, dass die erst nach dem Schluss der Verhandlung erster Instanz erfolgte Beendigung des Fruchtgenussrechts auf die hier vorliegende Entscheidung keinen Einfluss hat (RS0036969). Tatsachen, die erst nach Verhandlungsschluss erster Instanz eingetreten sind, können nicht berücksichtigt werden (5 Ob 179/21s). [23] 4. Die vom Berufungsgericht als…