RS0031740 – OGH Rechtssatz
Wenn ein Sohn aus Dankbarkeit seine nur zum Teil arbeitsfähige fünfzigjährige Mutter für berechtigt erachtet, sich auf seine Kosten zur Ruhe zu setzen und sie somit als unterhaltsbedürftig im Sinne des § 154 ABGB anerkannt, kann der, der ihn tötet, dem Ersatzanspruch der Mutter nicht entgegenhalten, daß sie von ihrem Sohne im Rechtswege vielleicht keinen Unterhalt hätte erlangen können.