RS0036092 – OGH Rechtssatz
Die Kosten der Berufungsmitteilung bleiben auch nach Rücknahme der Berufung Kosten des Berufungsverfahrens, über die das Berufungsgericht zu entscheiden hat. Unzulässigkeit des Revisionsrekurses gegen Zurückweisung des Kostenbestimmungsantrages wegen Versäumung der Frist des § 484 Abs 3 ZPO.