JudikaturOGH

RS0036092 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 1953

Die Kosten der Berufungsmitteilung bleiben auch nach Rücknahme der Berufung Kosten des Berufungsverfahrens, über die das Berufungsgericht zu entscheiden hat. Unzulässigkeit des Revisionsrekurses gegen Zurückweisung des Kostenbestimmungsantrages wegen Versäumung der Frist des § 484 Abs 3 ZPO.

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