JudikaturOGH

RS0042740 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 2025

Die siegreiche Partei ist nicht genötigt, in der Berufungsmitteilung oder Berufungsverhandlung die ihr ungünstigen Feststellungen des erstinstanzlichen Verfahrens zu bekämpfen, wenn sie im Revisionsverfahren diese Feststellungen angreifen will.

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