Rückverweise
Kein stillschweigender Verzicht der geschiedenen Gattin auf Unterhalt, wenn sie durch mehrere Jahre keine Schritte gegen den Ehegatten unternommen hat, um den unterbliebenen Unterhalt einzutreiben.
…Unterhalt letztlich einverstanden gewesen. Das bloße Unterlassen der Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruchs reicht für sich allein nicht aus, um einen schlüssigen Verzicht annehmen zu können (RS0009502; RS0015906 ua; allg RS0014213). [23] 2.3.3. Durch die Vorlage von Unterlagen (ab dem Schreiben vom Dezember 2017) wurde auch nicht – wovon das Berufungsgericht…
…hinweisen. So kann beispielsweise aus der jahrelangen Unterlassung der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs noch nicht auf einen Verzicht des Unterhaltsberechtigten geschlossen werden (vgl RIS Justiz RS0009502, RS0015906 ua). Ob nach den Umständen des Einzelfalls ein Verzicht anzunehmen ist, stellt im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO…