RS0010958 – OGH Rechtssatz
Dem sogenannten naturalbesitzer einer Liegenschaft steht die publizianische Klage nach § 372 ABGB gegen den Tabularbesitzer zu. Dabei darf freilich nicht übersehen werden, daß dieser Anspruch gegen den Einzelnachfolger des Veräusserers (bücherlichen Nachmann) grundsätzlich nicht wirkt. Sein bücherlicher Erwerb wird durch das Vertrauen auf das Grundbuch geschützt.