RS0026144 – OGH Rechtssatz
Wenn ein Dienstverhältnis beendet wurde, das dem Dienstnehmer auch das Recht auf eine Dienstwohnung gewährte, kann in der nicht rechtzeitigen Vollstreckung des Räumungsurteiles nicht die stillschweigende Fortsetzung des Dienstverhältnisses oder die Neubegründung eines bloßen Bestandverhältnisses gesehen werden (Ausnahme: § 17 HBO). § 575 Abs 3 ZPO gelangt daher nicht zur Anwendung.