JudikaturOGH

RS0026144 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 1953

Wenn ein Dienstverhältnis beendet wurde, das dem Dienstnehmer auch das Recht auf eine Dienstwohnung gewährte, kann in der nicht rechtzeitigen Vollstreckung des Räumungsurteiles nicht die stillschweigende Fortsetzung des Dienstverhältnisses oder die Neubegründung eines bloßen Bestandverhältnisses gesehen werden (Ausnahme: § 17 HBO). § 575 Abs 3 ZPO gelangt daher nicht zur Anwendung.

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