8Ob90/12m—OGH Entscheidung
13. September 2012
…Ansprüche geltend gemacht. Beim Anlassverfahren handelt es sich daher um ein Wechselverfahren und nicht um eine „bloß schuldrechtliche Klage“ (vgl dazu RIS Justiz RS0039167). Die Wechselklage, die von der Klage aus dem Grundgeschäft zu unterscheiden ist, betrifft die formal abstrakte Forderung aus einem Wechsel . Maßgebend ist, dass der Kläger…