RS0011236 – OGH Rechtssatz
Entscheidend für den Umfang des Eigentumserwerbes an einer Liegenschaft ist nicht die Grundbuchsmappe, sondern der Wille der Parteien, somit, in welchem Umfang das verkaufte Grundstück tatsächlich übergeben wurde.
…beim Eigentumserwerb an einer Liegenschaft nicht auf die Grundbuchsmappe, sondern den Willen der Parteien an, in welchem Umfang ein Grundstück übergeben werden soll (RIS-Justiz RS0011236; RS0049532). Diese Erwägungen müssen auch für einen in Rechtskraft erwachsenen Enteignungsbescheid zumindest dann gelten, wenn zwar darin keine genauen Planhinweise genannt sind, in der Natur…
…im rechtsgeschäftlichen Verkehr ist nicht die Grundbuchsmappe, sondern der Umfang, in dem das Grundstück nach dem Willen der Parteien übertragen werden sollte, entscheidend (RIS Justiz RS0011236). Dieser lässt sich nach den bisher getroffenen Feststellungen jedoch nicht abschließend beurteilen: 1.4 Die Feststellung des Erstgerichts, dass der Kaufvertragseinigung zwischen den Rechtsvorgängern der Kläger…
…Maßgeblich für den Umfang des erworbenen Grundstücks ist nicht die Grundbuchsmappe, sondern der Wille der Parteien (vgl 1 Ob 53/97v; RIS Justiz RS0011236). Mangels weiterer Absprachen äußert sich der maßgebliche Wille der Parteien über den Umfang des übergebenen Grundstücks im Titel (Kaufvertrag). Erstreckt sich der Titel auf das…
…Grundbuchsmappe, sondern der Umfang, in dem das Grundstück nach dem Willen der Parteien übertragen werden sollte, entscheidend (SZ 56/141; SZ 58/177; RIS-Justiz RS0011236 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen, zuletzt etwa 1 Ob 13/99i; 9 Ob 26/00i). Das Vertrauen auf die Darstellung der Grenzen in der Grundbuchsmappe ist nicht…
…entscheidend ist (SZ 26/216, SZ 56/141; SZ 60/2 = JBl 1987, 308; 5 Ob 1572/94; 1 Ob 53/97v uva; RIS-Justiz RS0011236; vgl dazu aber Koziol/Welser, Grundriß10 II 102; Spielbüchler in Rummel2 § 431 ABGB Rz 6; Twaroch, Grundstücksgrenzen und Kataster in NZ 1994, 54 ff…
…soll. Für den Umfang des Eigentumserwerbs ist diesfalls jener Umfang entscheidend, in dem das Grundstück nach dem Willen der Parteien übertragen werden sollte (RIS Justiz RS0011236). Beim Verkauf eines Grundstücks, das ausschließlich an fremde Grundstücke grenzt, ist der Inhalt des Kaufvertrags maßgeblich dafür, ob an der gesamten in der Grundbuchsmappe veranschaulichten…
…Grenzen in der Natur verkauft und übergeben worden ist, dann ist für den Umfang des Eigentumserwerbs an einer Liegenschaft (ausnahmsweise) die Grundbuchsmappe maßgebend (RIS Justiz RS0011236 [T4]; 10 Ob 32/17d). Nach dem Grundsatz der Privatautonomie steht es den Parteien nämlich frei, die strittige Grenze unter Hinweis auf…
…im Inhalt des Kaufvertrags Ausdruck findende Wille der Parteien. Eigentum wird nur am wirklich gewollten Gegenstand erworben (10 Ob 32/17d; RIS-Justiz RS0011236 [T10, T11]; vgl auch RS0011332). 4. Das Berufungsgericht hat diese Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (in seiner ausführlichen, eingangs lediglich gerafft dargestellten Entscheidungsbegründung) dargestellt und auf…
…96/16y) in der Natur bestehende Verlauf der Grenze maßgeblich, sofern er nicht später rechtswirksam verändert wurde (4 Ob 94/08i = RIS Justiz RS0011236 [T4]; instruktiv zum Begriff der „(wahren) Naturgrenze“ jüngst K. Schmid , Zak 2017, 167 und Glosse zu EvBl 2017/125, jeweils…
…verfehlt. Vielmehr ist in dieser Hinsicht nur der zur Zeit der Grundbuchsanlegung in der Natur bestehende oder seither rechtswirksam in der Natur veränderte Grenzverlauf maßgebend (RS0011236). Für die Feststellung der Naturgrenze kommt es damit auf die Akzeptanz der Parteien nicht an. Es ist zwar durchaus möglich, dass es im Fall der…
…ist nicht die Grundbuchsmappe, sondern der Wille der Parteien entscheidend, der sich vor allem in sichtbaren, „natürlichen Grenzen“ manifestieren kann (RS0049554 [T6]; RS0011236). Eine Naturgrenze können auffällige Gegebenheiten in der Natur, wie zB Felsen, Bäume, Berggipfel, Bergrücken, unterschiedliche Kulturgattungen, Schluchten usw bilden (RS0049554 [T3]). Die Frage, wo…
…1. Nach ständiger Rechtsprechung ist für den Umfang des Eigentumserwerbs an einer Liegenschaft nicht die Grundbuchsmappe, sondern der Wille der Parteien entscheidend (RIS Justiz RS0011236), der sich vor allem in sichtbaren „natürlichen Grenzen“ manifestieren kann (8 Ob 39/13p). Weder die Katastralmappe noch die Grundbuchsmappe machen…
…Nachbarn akzeptierte Grenzen sein können. Vielmehr ist der zur Zeit der Grundbuchsanlegung in der Natur bestehende oder seither rechtswirksam in der Natur veränderte Grenzverlauf maßgebend (RS0011236 [T14]). Für die Feststellung der Naturgrenze kommt es damit auf die Akzeptanz der Parteien nicht an. Es ist zwar durchaus möglich, dass es im Fall…
…nicht einschlägig: [22] Nach ständiger Rechtsprechung ist zwar für den Umfang des Eigentumserwerbs an einer Liegenschaft nicht die Grundbuchsmappe, sondern der Wille der Parteien entscheidend (RS0011236), der sich vor allem in sichtbaren „natürlichen Grenzen“ manifestieren kann (8 Ob 39/13p); weder die Katastralmappe noch die Grundbuchsmappe machen…
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