Sind beide Ehegatten Mitmieter einer Wohnung, so bilden sie hinsichtlich dieser Wohnung eine Gemeinschaft nach § 825 ABGB. Der mit ihnen abgeschlossene Bestandvertrag kann nur von beiden Ehegatten aufgekündigt werden.
…Konecny ³ § 14 ZPO Rz 58). Das Bestandverhältnis von Mitmietern kann daher vom Bestandgeber nur für alle gemeinsam aufgekündigt werden (RS0013416 [T6]; RS0020369 [T4]). Gestaltungsrechte sind unteilbar; eine Teilauflösung, die nur einem Mitmieter gegenüber wirkt, ist unzulässig (1 Ob 616/84 SZ 57/120 RS0067030…
…weil sich die Wirkung des zu fällenden Urteils kraft der Beschaffenheit des streitigen Rechtsverhältnisses auf sämtliche Streitgenossen erstreckt (RIS Justiz RS0013160 [T10]; vgl RS0013416 [T6]; RS0020369 [T4]). Mit diesen Grundsätzen steht die Entscheidung des Berufungsgerichts im Einklang, ohne dass die Kläger eine erhebliche Rechtsfrage aufzuzeigen vermögen. Warum es darauf ankommen sollte…
…Berufungsgerichtes entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach das Bestandverhältnis von Mitmietern vom Bestandgeber nur für beide gemeinsam aufgekündigt werden kann (vgl RIS-Justiz RS0020369 mzwN etwa SZ 45/70, SZ 56/132 uva; allg. zur Auflösung SZ 57/120; Würth-Zingher Miet- und Wohnrecht20, 410). Die Ausführungen in der…
…nicht statt. Dass Mitmieter im Kündigungsprozess eine einheitliche Streitpartei bilden, sodass eine Aufkündigung gegenüber allen Mitmietern zu erfolgen hat, entspricht ständiger Rechtsprechung (RIS Justiz RS0013160, RS0020369). Die alleine gegen die Verlassenschaft nach dem Bruder des Beklagten gerichtete Aufkündigung musste daher scheitern (RIS Justiz RS0013160 [T15]). Wäre der Beklagte nach dem Tod…
…nach ständiger Rechtsprechung im Kündigungsprozess eine notwendige Streitgenossenschaft iSd § 14 ZPO bilden, sodass ein Mitmieter allein nicht passiv legitimiert ist (RIS Justiz RS0013160; RS0020369), ist im Revisionsverfahren nicht weiter strittig.…
…– beide Ehegatten verfügungsberechtigt, weil beide Mitmieter sind, kann nicht ein Ehegatte alleine über die Wohnung in der Form verfügen, dass er sie aufkündigt (vgl RS0020369; Beck in Gitschthaler/Höllwerth , Ehe- und Partnerschaftsrecht § 97 ABGB Rz 13). [18] 2.3. Die von der Antragstellerin geltend gemachte Gefährdung ihres…
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