JudikaturOGH

RS0024180 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. August 1953

§ 921 ABGB ist bei der Rückforderung eines vorausbezahlten Geldbetrages infolge Stornos so auszulegen, daß der Empfänger jedenfalls zur Rückzahlung im vollen Ausmaß verpflichtet ist, mag er mit dem Geld auch ein verlustbringendes Geschäft durchgeführt haben. Denn der Nutzen für den Empfänger war schon dadurch eingetreten, daß er das Eigentum am Geld erworben und volle Verfügungsfreiheit darüber erlangt hatte.

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