Es muss bei der Exekution nach § 8 EO auch die von der betreibenden Partei zu erbringende Gegenleistung im Exekutionstitel im Sinne des § 7 Abs 1 EO genau bezeichnet sein.
Rückverweise
…226 Abs 1 ZPO); auch die Zug um Zug Leistung muss iSd § 7 Abs 1 EO genau bezeichnet sein (RIS Justiz RS0002046; RS0002042; Jakusch in Angst/Oberhammer , EO³ § 7 EO Rz 37). Die Unbestimmtheit einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung steht der…
…RS0120784 [T22]). 2. Auch die Zug um Zug Leistung muss im Sinn des § 7 Abs 1 EO genau bezeichnet sein (RIS Justiz RS0002046; RS0002042; vgl auch RS0001518). Die Unbestimmtheit einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung steht der exekutiven Durchsetzung einer an sich bestimmten (Haupt )Leistung entgegen (8…
…die Zug um Zug-Leistung der betreibenden Partei muss nämlich im Sinn des § 7 Abs 1 EO genau bezeichnet sein (RIS-Justiz RS0002046; RS0002042; RS0001518 [T1]; Jakusch in Angst , EO § 8 Rz 3 und § 7 Rz 37). Die Spezifizierbarkeit der bei der…