JudikaturOGH

RS0007501 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2025

Schon für das streitige Verfahren ist es mehr als zweifelhaft, ob eine Verletzung des § 405 ZPO Nichtigkeit bewirkt. (Vgl nur Petschek, Streitfragen, S 50 ff). Für das außerstreitige Verfahren muss diese Ansicht jedenfalls abgelehnt werden (hiezu Ott, Rechtsfürsorgeverfahren, S 222). (6 Ob 102/67).

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