Es kann nicht, wenn auf Wandlung geklagt wird, Preisminderung zugesprochen werden, ein Übergang von Wandlung zu Minderung oder umgekehrt wäre Klagsänderung. Das Begehren nach Preisminderung stellt gegenüber einem Begehren auf Wandlung nicht ein geringeres, sondern ein anderes Begehren dar.
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