JudikaturOGH

RS0004604 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 1969

Mangels Verfolgung mit Exekution seitens einer größeren Anzahl von Gläubigern ist der betreibenden Partei das im § 370 EO geforderte objektive sachliche Bedürfnis nach Deckung nicht zuzubilligen.

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