JudikaturOGH

RS0041312 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. April 1953

§ 515 ZPO eröffnet nicht die Möglichkeit, einen unangefochtenen Beschluß der ersten Instanz nach Ablauf der Rechtsmittelfrist unmittelbar bei der dritten Instanz anzufechten.

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