RS0046601 – OGH Rechtssatz
Eine Klage aus dem Bestandverhältnis setzt voraus, dass die Klage vom Bestandnehmer gegen den Bestandgeber aus dem zwischen ihnen bestehenden Bestandverhältnis erhoben wird (SZ 16/42). Ansprüche, die dem Mieter aus der der Veräußerung des Hauses vorangegangenen Zeit gegen den Vermieter zustanden, können daher nicht auf den Bestandvertrag gestützt werden.