JudikaturOGH

RS0004742 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2025

Ein Exekutionstitel, der auf "Unterfertigung aller Urkunden, welche zur Erlangung des Gewerberechtes der Rückstellungswerber, wie es der geschädigte Eigentümer bis 1938 besessen habe, erforderlich seien" lautet, ist hinreichend bestimmt. Die betreibende Partei ist nicht gehalten, im Exekutionsantrag diese Urkunden genau zu bezeichnen. Im Zweifelsfalle wird vor der Bewilligung gemäß § 358 EO eine Tagsatzung anzuordnen sein.

Rückverweise