RS0048689 – OGH Rechtssatz
Die Untersuchungsmethoden zur Feststellung der Rhesusfaktoren einschließlich der Untergruppen, des P und Qu - Faktors des Gaumenfaltentestes, des Geschmacktests, des Lönstests und des genetischen Wirbelsäulenvergleiches sind nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft noch nicht so weit erprobt, daß sie einen vollen Gegenbeweis in die Rechtsvermutung des § 138 ABGB zu erbringen geeignet wären.