RS0005494 – OGH Rechtssatz
Eine einstweilige Verfügung zur Sicherstellung einer Geldforderung nach § 379 Abs 3 Z 2 EO durch Verbot der Belastung oder Veräußerung eines Unternehmens ist unzulässig. In dem Antrag auf Erlassung eines Veräußerungs- und Verpfändungsverbotes hinsichtlich eines Unternehmens ist nicht jener auf Erlassung dieser Verbote bloß hinsichtlich der Geschäftseinrichtung enthalten.