RS0003928 – OGH Rechtssatz
Eine Vereinbarung der Aufrechnung gegen nach § 4 Abs 1 Lohnpfändungsverordnung der Exekution entzogenen Anspruch gemäß § 293 EO ist, von den dortz im Abs 3 angeführten Ausnahmen abgesehen, wirkungslos, und dies selbst dann, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Abs 2 Lohnpfändungsverordnung gegeben wären.