Der "Konsulent" einer Firma, der laufend beratende Tätigkeit ausübt (und Unternehmungen der Firma inspiziert) und dafür vereinbarungsgemäß regelmäßige Entlohnung erhält, ist Dienstnehmer dieser Firma im Sinne des § 1151 ABGB und des § 2 Abs 1 ArbGerG.
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