RS0012732 – OGH Rechtssatz
Wenn der jüngere Mieter das Bestandobjekt kauft, so erlischt sein Mietrecht erst mit seiner Einverleibung als Eigentümer. Bis dahin kann vom verdrängten Mieter nach § 372 ABGB auf Räumung geklagt werden und muß ihm im Falle seiner Unredlichkeit weichen.