RS0049521 – OGH Rechtssatz
Sowohl im Zivilprozeß als auch im Verwaltungsverfahren kommt nur rechtzeitig erhobenen, zulässigen Rechtsmitteln eine den Eintritt der Rechtskraft hemmende Wirkung zu.
…war. Auch im Außerstreitverfahren gilt der Grundsatz, dass unzulässige Rechtsmittel den Eintritt der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit der unzulässigerweise bekämpften Entscheidung nicht hinausschieben (RIS-Justiz RS0041838; RS0049521; RS0007031; zuletzt 3 Ob 343/99h; zum AußStrG: 3 Ob 83/85). Die nachfolgende (unzulässige) Bekämpfung der bestätigenden Entscheidung des Rekursgerichtes hat daher am schon…
… 362/97k = SZ 70/246; 1 Ob 842/52 = SZ 25/298 [grundlegend]; s ferner RIS Justiz RS0041838, RS0049521). 2. 2. Das Erstgericht erkannte über die Stundungsanträge der verpflichteten Parteien im Exekutionsverfahren als Exekutionsgericht. Der Betreibende hat im Exekutionsverfahren Parteistellung. Dessen Rechtsstellung ist durch…
…unzulässigen Rechtsmittels nicht aufgeschoben werden (3 Ob 5/04p mwH; 1 Ob 842/52 = SZ 25/298; RIS Justiz RS0041838, RS0049521). 3. Das Erstgericht wird den Verfassungsgerichtshof über die rechtskräftige Zurückweisung des Rechtsmittels der Klägerin unverzüglich in Kenntnis zu setzen haben (§ 528b Abs …
…T2]). Die Erhebung eines jedenfalls unzulässigen Rechtsmittels kann nach ständiger Rechtsprechung den Eintritt der Rechtskraft und damit auch der Rechtskraftwirkung nicht hindern (RS0041838; vgl auch RS0049521; RS0041841). [12] 3.1 Im Verfahren des Pflegschaftsgerichts über Fragen der Obsorge und des Kontaktrechts, in dem die Beklagte als Sachverständige tätig war und von…
…auch mangels Beschwer – unzulässigen Rechtsmittels nicht aufgeschoben werden (10 Ob 3/16p; 3 Ob 5/04p mwN; RS0041838 [T4]; vgl RS0049521). 4. Eine wirksam vorgenommene Prozesshandlung – hier der Antrag der Beklagten als Betreibende auf Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z…
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