Sowohl im Zivilprozeß als auch im Verwaltungsverfahren kommt nur rechtzeitig erhobenen, zulässigen Rechtsmitteln eine den Eintritt der Rechtskraft hemmende Wirkung zu.
…Durch die Anbringung der unzulässigen außerordentlichen Revision wurde diese Vollstreckbarkeitsfrist jedoch nicht noch weiter aufgeschoben (vgl SZ 25/298 und 71/34; RIS Justiz RS0041841). Gerechnet vom Vollstreckbarkeitsdatum 14. 11. 1997 war damit aber die sechsmonatige Hemmungsfrist des § 9 Abs 1 AnfO (bezogen auf das…
…Die Erhebung eines jedenfalls unzulässigen Rechtsmittels kann nach ständiger Rechtsprechung den Eintritt der Rechtskraft und damit auch der Rechtskraftwirkung nicht hindern (RS0041838; vgl auch RS0049521; RS0041841). [12] 3.1 Im Verfahren des Pflegschaftsgerichts über Fragen der Obsorge und des Kontaktrechts, in dem die Beklagte als Sachverständige tätig war und von der…
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