JudikaturOGH

RS0028775 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 1956

Eine Haftung nach § 1313 a ABGB neben § 1320 ABGB ist grundsätzlich möglich. Keine Haftung des Hundehalters für Verschulden seiner Ehefrau beim Maßnehmen für ein neues Geschirr durch einen Sattler.

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