JudikaturOGH

RS0059756 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Februar 2022

Der Abschluss eines Vorvertrages, der den künftigen Abschluss eines GmbH - Gesellschaftsvertrages zum Gegenstand hat, oder die Vereinbarung über die künftige Abtretung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH bedarf der Notariatsform.

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