1Ob188/14z—OGH Entscheidung
22. Oktober 2014
…hätte das Ergebnis des Gutachtens verändert, wirft er dem Sachverständigen einen „Kunstfehler“ vor, der allerdings nicht zur Wiederaufnahme berechtigt (vgl nur RIS Justiz RS0044834 [T5, T6, T9]). Die Rechtsansicht des Revisionsrekurswerbers, die rekursgerichtliche Auffassung widerspräche der höchstgerichtlichen Rechtsprechung und führe dazu, dass diese insoweit „de facto keine Anwendung…