JudikaturOGH

RS0029159 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 1952

Zeiträume, in denen der Dienstgeber den Dienstnehmer vertragswidrig verhindert hat, Provisionen in dem vereinbarten oder in dem nach den getroffenen Vereinbarungen zu erwartenden Umfang zu verdienen, können bei Ermittlung des Durchschnittseinkommens der letzten zwölf Monate im Sinne der Gehaltsordnung zum KollV der Handelsangestellten Österreichs nicht berücksichtigt werden. Beim Anspruch nach § 12 AngG handelt es sich nicht um Einkommen, sondern um eine Entschädigung.

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