JudikaturOGH

RS0049743 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. September 1952

Der Räumungsauftrag stellt einen besonderen, abgesondert anfechtbaren Bescheid im Sinne des § 56 AVG dar. Er wird nicht mit Außerkrafttreten der Anforderung automatisch hinfällig und ist bis zu seiner Beseitigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde wirksam und für die Gerichte bindend.

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