JudikaturOGH

RS0008130 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 1952

Das Gericht hat nicht im Zuge der Sicherung des Nachlasses nach §§ 138 ff AußStrG einen Kurator für einen Rechtsstreit zu bestellen, in welchem festgestellt werden soll, daß der Verstorbene ein Nachlaßvermögen im Inland nicht besitzt.

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