RS0048372 – OGH Rechtssatz
Das Gutachten, daß einer von mehreren Beischläfern nach seiner Blutzusammensetzung als Vater auszuschließen sei, hat seine volle Bedeutung als Wiederaufnahmsgrund erst durch die darauf gestützte Abweisung der Vaterschaftsklage gegen diesen geäußert. Die Frist des § 534 ZPO ist daher von der Zustellung dieses Urteils an die klagende Partei an zu rechnen.