JudikaturOGH

RS0082474 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juli 1980

Zur Auslegung des Begriffes der "Änderungen der Organisation des Dienstes". Die Notwendigkeit einer sich aus einer Änderung des Arbeitsumfanges ergebenden Personalreduktion erfüllt für sich allein den Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 lit g VBG.

Rückverweise