JudikaturOGH

RS0002532 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 1998

Die Räumung einer zwangsverwalteten Liegenschaft von der Lebensgefährtin des Verpflichteten kann durch den Zwangsverwalter nur dadruch bewirkt werden, daß er einen Räumungsauftrag nch § 105 Abs 1 EO gegen den Verpflichteten erwirkt. Die Räumungsklage gegen die Lebensgefährtin allein könnte nur vom Verpflichteten erhoben werden.

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