RS0023665 – OGH Rechtssatz
Die Unterbietung des vom Erzeuger festgesetzten Preises kann ohne Bindung durch einen Revers den Tatbestand des § 1 UWG bilden, wenn der festgesetzte Preis nicht übermäßig hoch ist (Chlorodont), siehe auch 4 Ob 170/29, JBl 1929,286. Eine vom Erzeuger verfügte Aussperrung des Unterbieters von der Belieferung mit dieser Ware steht im angemessenen Zusammenhang mit der Preisüberschreitung und ist nicht sittenwidrig.