RS0031402 – OGH Rechtssatz
Für die Berechnung des Schmerzengeldes ist der Zeitpunkt der Urteilsfällung maßgebend. Eine Änderung des Geldwertes seit dem Unfallstage ist daher zu berücksichtigen.
…des Spaltes erfolgt. Es war daher den Rekursen der beklagten Partei und der Nebenintervenientin nicht Folge zu geben. Der Kostenvorbehalt gründet sich auf § 52 ZPO. …
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